Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche steht Frauen ab sofort Mutterschutz zu. Die entsprechende Gesetzesänderung ist zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten.

Durch die Neuregelung sollen Frauen die Möglichkeit erhalten, sich von körperlichen und seelischen Belastungen einer Fehlgeburt zu erholen. Dabei gilt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist der Mutterschutz.

Betroffene Frauen können selbst entscheiden, ob sie die gesamte Schutzzeit in Anspruch nehmen oder ihre Arbeit bereits früher wieder aufnehmen. Für die Zeit des Mutterschutzes haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Verwendet wird hierfür das Formular „Bescheinigung einer Fehlgeburt“

Das Mutterschutzanpassungsgesetz finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 7. Juni 2025Kategorien: RechtSchlagwörter:

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