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Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive, unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln.
Start der Ausbildung
Die Ausbildung startet am 1. Januar 2027. Die Dauer beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine Ausbildungsvergütung.
Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
Alle Stationen und Entwürfe zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz stehen in dem Verzeichnis „Chronik des Gesetzes“ zum Download bereit.
Quelle: PI Bundesministerium für Gesundheit