Die Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt ab Oktober 2025. In der KBV- Serie „Alles nur eine Frage“ geht es dieses Mal um die Dokumente, die Praxen in die ePA einstellen.

Generell gilt: In die elektronische Patientenakte gehört das, was Ärzte und Psychotherapeuten heute schon Kolleginnen und Kollegen als Arztbrief oder anderes Dokument berichten und was für die weitere und künftige Behandlung des Patienten von Interesse sein kann. Das kann zum Beispiel der Befundbericht nach einer ambulanten Operation oder einer Koloskopie sein.

Diese Daten kommen in die ePA

  • Gesetzliche Pflicht, sofern Patienten nicht widersprochen haben
  • Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • eArztbriefe

Voraussetzungen für Befüllungspflicht

In beiden Fällen gilt: Ärzte oder Psychotherapeuten müssen die geforderten Dokumente und Daten nur einstellen, wenn sie diese selbst erhoben haben, wenn die Daten aus der aktuellen Behandlung stammen, sowie in elektronischer Form vorliegen und wenn der Patient nicht gegen das Einstellen widersprochen hat.

Das richtige Dateiformat

Praxen können aktuell ausschließlich PDF-Dokumente im sichereren Format PDF/A einstellen. Liegt das Dokument nicht als PDF/A vor, sind Praxen nicht verpflichtet, es umzuwandeln, um es hochladen zu können.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 5. August 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2025

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV