Für die digitale Gesundheitsanwendung „ProHerz“ wird zum 1. Oktober eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen. Ärzte können darüber die erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung bei Patienten abrechnen, die die App nutzen.

Der Bewertungsausschuss hat dazu die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01481 in den EBM aufgenommen, die mit 64 Punkten (7,93 Euro) bewertet ist.

Zu dem Beschluss kam es, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die App „ProHerz“ dauerhaft im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen hat.

Patienten ab 18 Jahre

Die App „ProHerz“ soll Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit Herzinsuffizienz dabei helfen, Veränderungen ihrer Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Dazu werden die täglich gemessenen Vitalwerte wie Gewicht, Blutdruck, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung und Temperatur erfasst und automatisiert analysiert.

Abrechnung Fachärzte

Diese Fachärzte können die GOP abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte
  • Kardiologinnen und Kardiologen
  • Nephrologinnen und Nephrologen
  • Pneumologinnen und Pneumologen

Mehr Informationen zu ProHerz

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 23. September 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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