Die elektronische Patientenakte gewährt den Patienten Einblicke in ihre Akte. Und immer mehr Patienten stellen fest, dass falsche oder Phantomdiagnosen in ihren ärztlichen Unterlagen enthalten sind.

Frei erfundene Krankheitsbefunde

Das berichtete die in Bielefeld erscheinende „Neue Westfälische“ in ihrer Samstagsausgabe vom 18. Oktober 2025.  Demnach stoßen einige Patienten in der Akte auf Krankheitsbefunde, die entweder überhöht oder frei erfunden sind. Dies gelte vor allem im Bereich der psychischen Erkrankungen, so das Blatt.

Anreizsystem

Ein Hintergrund dafür ist laut dem Bericht ein Anreizsystem zwischen Krankenkassen und Ärzten, mit dem für bestimmte Diagnosen höhere Pauschalen abgerechnet werden können. Die falschen oder übertriebenen Diagnosen können für Patienten zum Problem werden, wenn sie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen oder in die Private Krankenversicherung wechseln wollen. Auch beim Zugang zu bestimmten Berufen spielen ärztliche Befunde eine Rolle.

Eintragungen in der elektronischen Akte lassen sich zwar löschen oder verbergen, auf die ursprüngliche ärztliche Akte direkt hat der Patient aber kaum Zugriff. Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland empfiehlt: „Jeder Patient sollte genau prüfen, was in seiner Patientenakte steht. Denn die Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben.“

Quelle: ots / PI Neue Westfälische (Bielefeld)

Veröffentlicht am: 21. Oktober 2025Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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