
Bild von mohamed Hassan auf Pixabay
Die KBV hat ihr Serviceheft für Praxen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege aktualisiert. Es berücksichtigt jetzt auch die Blankoverordnung, die seit Juli 2024 in bestimmten Fällen möglich ist.
Breites Spektrum
Wissenswertes zur Blankoverordnung findet sich jetzt in dem aktualisierten Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“. Das Heft bietet einen Überblick über das breite Spektrum von Möglichkeiten häuslicher Krankenpflege. Dazu gehören Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Wundversorgung, die Grundpflege wie das Duschen und die hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel das Einkaufen und Kochen.
Eine Übersicht veranschaulicht, was häusliche Krankenpflege alles leisten kann, welche Formen kombiniert werden können und für wie lange Ärztinnen und Ärzte sie verordnen können. Ärztinnen und Ärzte erfahren außerdem, was sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars (Muster 12) beachten sollten.
Darüber hinaus enthält das Heft Informationen zur Genehmigung der Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse und zur Zusammenarbeit von Arztpraxen mit Pflegediensten. Auch Unterschiede zur häuslichen Pflege zulasten der gesetzlichen Pflegeversicherung werden erläutert.
Das Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“ erschien erstmals 2019. Das aktualisierte Heft umfasst 24 Seiten und steht als Webversion bereit.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten
			
			
			
			
			
			



