Der AOK-Pflegenavigator ist erweitert worden und informiert nun auch über Anbieter von Beratungsbesuchen, die für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind.

Nach Eingabe der Postleitzahl unter aok.de/pflegeberatungssuche werden ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.

Anbieter

Anbieter der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein, die über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege verfügen.

Die Datenbank des Pflegenavigators umfasst insgesamt fast 19.000 Personen und Institutionen bundesweit, die bei der entsprechenden Suche angezeigt werden. In Reinland-Pfalz und Saarland sind 950 tätig.

Abrechnung

Die AOK und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder Vorauszahlungen leisten, noch eine Rechnung bezahlen. Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

Der Pflegenavigator der AOK verzeichnete allein im vergangenen Jahr 1,073 Mio. Besuche von Nutzerinnen und Nutzern.

Zum Pflegenavigator der AOK

Quelle: PI AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Veröffentlicht am: 9. Dezember 2025Kategorien: PflegeSchlagwörter:

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