Die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Bezieher wird durch den Bund seit Jahren nur unzureichend finanziert. Wegen dieser rechtswidrigen Unterfinanzierung hat der GKV-Spitzenverband jetzt die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Die Klagen der Krankenkassen gegen die Bundesrepublik Deutschland kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

„Jahr für Jahr bleiben die Krankenkassen auf zwei Dritteln der Kosten für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden sitzen. Das Defizit beläuft sich auf jährlich rund 10 Milliarden Euro. Da dieser Missstand schon seit über einem Jahrzehnt andauert, lässt sich das Volumen der zweckentfremdeten Mittel inzwischen auf weit über 100 Milliarden Euro beziffern.

Diese Mittel sind den eigentlichen Finanzierungszwecken der GKV entzogen worden. Gleichzeitig ist in dieser Zeit der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf ein Rekordniveau gestiegen, von Beitragssatz-Stabilität kann keine Rede mehr sein.

Die AOK-Gemeinschaft unterstützt die jetzt im Namen der Krankenkassen vom GKV-Spitzenverband erhobene Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich. Der beklagte Missstand ist seit über einem Jahrzehnt bekannt. Trotzdem ist – abgesehen von einigen Willensbekundungen – politisch nichts passiert. Deshalb bleibt den Kassen nur noch der Klageweg.“

Quelle: ots / News AOK-Bundesverband

Veröffentlicht am: 2. Dezember 2025Kategorien: FinanzenSchlagwörter: ,

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