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Der KBV-Vorstand sieht den Beschluss der Apothekenreform kritisch. Die Reform werde weder die Versorgung noch die Sicherheit der Patienten verbessern, erklärten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abgeben dürfen. Dies soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen möglich sein.
Schnelltests und mehr
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Apotheker künftig Beratungen und Messungen von Blutwerten und Blutdruck zur Prävention beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas anbieten dürfen. Auch Schnelltests gegen bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus sollen möglich sein. Zudem sollen Apotheker zukünftig bei Erwachsenen Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können, zum Beispiel Tetanus und FSME. Bislang ist das Impfen in Apotheken auf Grippe und COVID-19 beschränkt.
Aus Sicht des KBV-Vorstands drohe eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit und eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. „Apotheker sind auf ihrem Fachgebiet hochkompetent, aber sie sind keine Mediziner“, stellte der Vorstand nochmals klar.
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung werden sich im neuen Jahr Bundesrat und Bundestag mit der Apothekenreform beschäftigen.
Den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung finden Sie hier
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




