
Bild von Sabine Kroschel auf Pixabay
Im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums werden zum Jahreswechsel 2025/2026 zahlreiche Änderungen wirksam.
Die wichtigsten Neuerungen (Auszug)
Krankenhausreform: Start des Transformationsfonds, um die Modernisierung der Krankenhausstrukturen zu finanzieren.
Digitalisierung – Elektronische Patientenakte (ePA): Ab dem 1. Januar müssen Software-Systeme im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der ePA erhalten haben und somit „ePA-Ready“ sind.
Pflege – Befugniserweiterung: Pflegefachpersonen erhalten die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung, d. h. sie können in einem bestimmten Rahmen Aufgaben übernehmen, die vormals Ärzten vorbehalten waren. Um welche Leistungen es sich handelt, wird von der Selbstverwaltung in Verträgen festgelegt.
Präventionsberatung: Der Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege von An- und Zugehörigen und/oder einem Pflegedienst versorgt werden, wird durch zielgenaue Präventionsberatung und durch die Ermöglichung der Empfehlung einer konkreten Maßnahme durch Pflegefachpersonen verbessert.
Ausbildung – Vorbereitung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung: Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung soll im Jahr 2027 starten. Wesentliche Teile des Gesetzes treten daher erst zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Arzneimittelversorgung: Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen
Einrichtung einer Koordinierungsstelle zwischen BfArM und PEI: Um die Abläufe zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu harmonisieren und die Zusammenarbeit zu verbessern, wird eine Koordinierungsstelle beim BfArM eingerichtet.
Die ausführlichen Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website des BMG
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (BMG)




