Ab dem kommenden Jahr werden die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des Abschnitts 40.14 EBM höher vergütet. Sie steigen damit erstmalig nach dem neuen Verfahren. Dies sieht eine jährliche Anpassung analog zum Orientierungswert vor – allerdings nicht für alle Pauschalen in voller Höhe.

Zu 100 Prozent angepasst werden die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse.

Eine Anpassung zu 75 Prozent (plus 2,1 Prozent) erfolgt bei den Pauschalen für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen.

Langjährige Forderung der KBV

Die unterschiedliche Höhe der Anpassung ist ein Kompromiss, der im Mai 2025 mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss gefasst wurde. Die KBV hatte sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass diese Kostenpauschalen automatisch entsprechend der allgemeinen Entwicklung von Betriebs- und Investitionskosten in den Praxen steigen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 3. Dezember 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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