Die Auswahl an Tees ist gigantisch. Gesundheitsbezogene Versprechen wie „Immunschutz“ „Hormonbalance“ oder „Durchschlafen“ sollte man allerdings kritisch beäugen.

Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) müssen gesundheitsbezogene Aussagen jedoch zugelassen sein. Krankheitsbezogene Werbung sei bei einem Tee, der nicht als Arzneitee verkauft wird, verboten.

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Um mit der gesundheitlichen Wirkung werben zu dürfen, würden Hersteller dem Tee beispielsweise Vitamin C zusetzen – gerade genug, damit der Tee den verkaufsfördernden Claim tragen könne. Dieser beziehe sich dann nur auf das zugesetzte Vitamin, die Kräuter und Früchte seien nur schmückendes Beiwerk.

34 Tees mit Gesundheitsbezug

Der Marktcheck Lebensmittelklarheit.de hat 34 Tees im Sortiment großer Märkte identifiziert, die auf ihrer Schauseite eine gesundheitsbezogene Aussage enthielten. Davon wurden den meisten Tees (21 von 34) Vitamine, Mineralstoffe oder Melatonin zugesetzt, um mit einem zugelassenen Claim werben zu dürfen.

Kritisch wird es laut dem vzbv, wenn Tees, die als Lebensmittel im Handel verkauft werden, durch einen Krankheitsbezug den Charakter von Arzneimitteln vorspiegeln. Bei knapp jedem achten der untersuchten Tees (vier von 34) war das aus Sicht der Konsumentenschützer der Fall.

Die Produkte könnten somit den Eindruck vermitteln, sie würden bei konkreten gesundheitlichen Beschwerden wie etwa Halsschmerzen oder Harnwegsinfekten helfen. Solche Aussagen seien bei Lebensmitteln nicht erlaubt.

Den vollständigen Bericht von Marktcheck finden Sie hier als PDF-Datei

Quelle: pte

Veröffentlicht am: 16. Dezember 2025Kategorien: LifestyleSchlagwörter: ,

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