Nach einem Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses wird die Anwendung von intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Akne inversa wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Chronisch entzündliche Erkrankung

Bei der Lichttherapie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur symptomorientierten Behandlung der Akne inversa, einer chronisch-entzündlichen Erkrankung der Haarwurzeln, bei der sich in der Folge auch die Schweißdrüsen entzünden können.

Ziel der Behandlung ist die Reduktion der entzündlichen Krankheitsaktivität, insbesondere in Kombination mit einer topischen Antibiotikatherapie. Von der kombinierten Behandlungsmethode können künftig Patientinnen und Patienten mit Akne inversa im Stadium I und II (nach der Hurley-Klassifikation) profitieren.

Qualitätsanforderungen

Welche Qualitätsanforderungen Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, die eine Lichttherapie bei Akne inversa durchführen wollen, hat der G-BA festgelegt. Sie betreffen unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung, die fachliche Qualifikation sowie die Dokumentation.

Festlegung der Vergütung

Bis die neue Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, dauert es noch. Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den EBM anpassen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 23. Januar 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2026

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV