
Halbjährliche Beratung genügt der Pflegeversicherung als Nachweis bei Pflegegeldbezug der Pflegegrade 2 bis 5. Bildrechte: compass private pflegeberatung, Fotograf: compass private pflegeberatung
Zum 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft getreten. Es soll einige Prozesse verschlanken. Pflegefachpersonen sollen damit mehr Kompetenz erhalten.
Weniger Beratungen
Unter anderem müssen Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 bei der ausschließlichen Nutzung von Pflegegeld nun weniger Beratungen bei Pflegegeldbezug nachweisen. Diese erfolgt ab sofort halbjährlich. Jeder zweite Termin kann wie gehabt auch per Videogespräch stattfinden, wobei der Ersttermin vor Ort stattfinden muss. Personen mit dem Pflegegrad 4 und 5 können sich auch weiterhin wie bisher freiwillig vierteljährlich beraten lassen.
„Die Beratungen bei Pflegegeldbezug wurde außerdem enger mit der allgemeinen Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) verzahnt, um die Pflege zu Hause möglichst langfristig zu stärken, so Frank Herold, Pflege-Experte bei compass private pflegeberatung.
BEEP
Das neue Gesetz vereinheitlicht nicht zuletzt die Weiterzahlung des Pflegegelds oder anteiligen Pflegegelds bei Auslands- oder Krankenhausaufenthalten, häuslicher Krankenpflege oder einer Reha auf insgesamt acht Wochen. Außerdem macht das BEEP den Weg frei für die neue gemeinschaftliche Betreuungsform der stambulanten Einrichtung. Bewohner erhalten hier zukünftig monatlich 450 Euro.
Quelle: ots / News compass private pflegeberatung GmbH




