
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Um Schadensansprüche bei Behandlungs- und Pflegefehlern geltend machen zu können, trägt die volle Beweislast der geschädigte Patient. Aus Sicht des AOK-Bundesverbands ist dies für medizinische Laien in der Regel nicht möglich.
Weiterentwicklung Patientenrechte
Zum „Tag des Patienten“ am 26.1.2026 bekräftigt daher der AOK-Bundesverband seine Forderungen nach einer Weiterentwicklung der Patientenrechte. Insbesondere müsse die Beweislast beim Nachweis von Behandlungsfehlern abgesenkt werden, sagt AOK-Vorständin Carola Reimann und begrüßt entsprechende Initiativen. „Künftig muss es ausreichen, dass der Beweis der Kausalität zwischen Fehler und Schaden als geführt gilt, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich ist.
Wir begrüßen es, dass sich unter anderem der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ebenfalls für eine Absenkung des Beweismaßes einsetzt und hoffen, dass es in dieser Legislatur endlich Bewegung beim Thema Patientenrechte gibt. Aus unserer Sicht gibt es noch viel Handlungsbedarf bei der Information der Patientinnen und Patienten, bei der Stärkung ihrer Position im Schadensfall und bei den Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen.
Behandlungsakte
Einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte hat das Bundesjustizministerium bereits getan, indem es den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte geregelt hat. Vor allem zur Aufklärung von Behandlungs- und Pflegefehlern ist diese umfassende Akteneinsicht essentiell.“
Zum Positionspapier zur AOK-Gemeinschaft zur Weiterentwicklung der Patientenrechte: https://www.aok.de/pp/bv/positionen
Quelle: ots / AOK-Bundesverband




