Die monatliche TI-Pauschale wurde vom Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung 2023 eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Für 2026 steigt die Höhe der Pauschale damit um 2,8 Prozent. Praxen erhalten die Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren.

Nachweis

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Zusätzlich müssen sie mit notwendigen Komponenten und Diensten ausgestattet sein. Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Nur noch eine TI-Pauschale

Die sogenannten TI-Pauschalen 2 und 3 sind zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Sie sahen eine reduzierte Erstattung der Kosten für Praxen vor, deren Erstausstattung (Pauschale 2) oder Konnektortausch (Pauschale 3) zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgt war. Diese Praxen haben für einen Zeitraum von 30 Monaten eine der reduzierten TI-Pauschalen erhalten, um eine doppelte Erstattung der Kosten zu vermeiden.

TI-Pauschale im Überblick

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 10. Januar 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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