Der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit hat die KBV zu einer Stellungnahme veranlasst. Die KBV weist darauf hin, dass verdeckte Abwehrmaßnahmen auch Gesundheitsdaten von Versicherten betreffen könnten, die von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten verarbeitet werden.

Kommunikation schützen

Laut KBV fehlten in dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein solches Gesetz Vorschriften, die die Kommunikation von Ärzten und Psychotherapeuten als Träger von Berufsgeheimnissen schützten. Deshalb müsse der Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern nach Paragraf 62 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) auf die geplanten neuen Maßnahmen ausgedehnt und im Bundespolizeigesetz eine vergleichbare Vorschrift geschaffen werden.

Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit sieht weitere verdeckte Abwehrmaßnahmen vor, Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit sieht weitere verdeckte Abwehrmaßnahmen vor, um Datenverkehr umleiten und Daten erheben zu können. Dazu sollen das Bundespolizeigesetz und das BKAG um entsprechende Regelungen erweitert werden.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 24. März 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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