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Im neuen GKV-Gesetzesentwurf soll Homöopathie als Kassenleistung gestrichen werden. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BHP) hat dazu seine Stellungnahme eingereicht.
Forderung
Der BPH fordert Homöopathie als Kassenleistung zu erhalten und widerlegt die Ministeriums-Darstellung zu Wirksamkeit und Nutzen der Homöopathie.
Der BPH weist darauf hin, dass die Argumentation des BMG auf einer veralteten Datenbasis beruht und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse unberücksichtigt bleiben. Während das Ministerium einen Mangel an Evidenz anführt, verweist der Verband auf den aktuellen Forschungsstand
Der BPH appelliert an den Bundestag, die Erstattungsfähigkeit beizubehalten, um die Therapiefreiheit und das Wahlrecht der Versicherten zu schützen. Statt einer Streichung empfiehlt der Verband, die integrative Versorgungsforschung zu fördern, um das Potenzial der Homöopathie zur Kosten- und Nebenwirkungsreduktion systematisch für das Gesundheitssystem nutzbar zu machen.
Quelle: News BHP




