Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung – kurz UV-GOÄ – wurde in Teilen komplett überarbeitet. Die Neuerungen betreffen vornehmlich die Grundleistungen. Außerdem gibt es einen neuen Abschnitt für Arthroskopien. Zudem werden wieder die Gebühren angehoben. Die Änderungen treten zum 1. Juli in Kraft.

Bessere Übersicht

Ziel der Überarbeitung war es, durch eine bessere Übersichtlichkeit der Gebührenstruktur und klarere Regelungen die Abrechnung zu vereinfachen, Abrechnungsstreitigkeiten zu verhindern und die ärztliche Versorgung im Rahmen der Unfallversicherung zu stärken. Die Ständige Gebührenkommission, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören, hat dazu mehrere Änderungen beschlossen.

Neue UV-GOÄ für Leistungen ab 1. Juli

Ärztinnen und Ärzte rechnen alle Leistungen, die sie ab Juli durchführen, nach der ab dann geltenden UV-GOÄ ab. Für die Abrechnung der neuen Gebühren und Leistungen ist der Tag der Leistungserbringung relevant. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt mit dem 1. Juli formal ein neuer Behandlungsfall.

Anpassung der Praxissoftware

Infolge der Überarbeitung der Gebührenordnung ändern sich viele Gebührennummern. Die KBV hat die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme bereits informiert und aufgefordert, die Änderungen in ihrer Abrechnungssoftware bis zum 1. Juli umzusetzen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 7. Mai 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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