Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Die Betreuung kranker Kinder liegt aber hauptsächlich bei den Frauen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

73 Prozent aller Kinderkrankentage wurden im Jahr 2025 von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 27 Prozent.

Am geringsten war die Beteiligung der Väter dabei in Bayern: Hier wurden 23 Prozent der Kinderkrankentage von Männern und 77 Prozent von Frauen in Anspruch genommen. Die ausgewogenste Aufteilung hat Sachsen: Hier entfielen auf die Väter fast 31 Prozent der Kinderkrankentage und auf die Mütter rund 69 Prozent.

Lohneinbußen

Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen, anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit, aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher.

Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Quelle: ots / AOK-Bundesverband

Veröffentlicht am: 2. Juni 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2026

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV