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Der Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) veranlasst den Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) zu einer Stellungnahme.
Der BDP sieht im Gesetzentwurf u. a. den Datenschutz nicht weit genug beachtet. Dass die ePA eine patientengeführte Akte sein soll, droht in den Hintergrund zu geraten.
Weitreichende Änderungen
Der Referentenentwurf enthält viele weitreichende Änderungen zur Rolle der Krankenkassen, zur Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA-Anwendung) hin zur digitalen Plattform für medizinische Ersteinschätzungen und Behandlungsterminierung sowie zur sekundären Gesundheitsdatenverwendung. Krankenkassen sollen z. B. befugt werden, personenbezogene Daten ihrer Versicherten in Reallaboren zu beforschen.
Der BDP fordert anlässlich des Entwurfs:
- Datenschutz first
- Aktive Einbeziehung der Heilberufekammern
- ePA – Differenziertes Zugriffsberechtigungsmanagement und Hinweise auf Forschung über das Forschungsdatenzentrum ausbauen
- Die Gemeinwohlorientierung der Sekundärdatennutzung sollte fortwährend monitort und geprüft werden.
- Cave vor Registerverknüpfungen
Zur vollständigen Stellungnahme des BDP
Quelle: News BDP




