Quelle: vlh.de
Die Steuerklärung für 2022 steht an. Arbeitnehmer sollten bei der Erstellung die geltenden Steuervorteile nicht vergessen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin.
Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer wurde von der Bundesregierung inzwischen unbefristet verlängert. Für 2022 gelten noch die bisherigen Werte, d. h. bis zu 120 Tage werden 5 Euro pro Tag anerkannt. Eine höhere Pauschale soll erst ab 2023 gelten.
Fahrtkosten – höhere Pauschale bei längeren Strecken
Ein Teil der Fahrtkosten zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) kann in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt erkennt pro Arbeitstag die gefahrenen Kilometer der einfachen Wegstrecke mit dem eigenen Auto mit 30 Cent/Kilometer an. Ab dem 21. Entfernungskilometer sind es im Veranlagungsjahr 2022 jetzt 38 Cent (vorher: 35 Cent). Bei Fahrten mit dem eigenen Auto kann die Pendlerpauschale unbegrenzt genutzt werden.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer pendelt an 220 Tagen des Jahres 40 Kilometer zur Arbeit. Für den Veranlagungszeitraum 2022 können insgesamt 2.992 Euro Pendlerpauschale geltend gemacht werden:
- 220 Arbeitstage x 20 (Kilometer) x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.320 Euro sowie
- 220 Arbeitstage x 20 (Kilometer) x 0,38 Euro Pendlerpauschale = 1.672 Euro.
Für Pendler, die andere Verkehrsmittel nutzen, werden über die Entfernungspauschale maximal 4.500 Euro im Jahr an Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anerkannt. Die Grenze gilt allerdings nicht für nachgewiesene Ticketkosten.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Der Grundfreibetrag für Geringverdiener für das Steuerjahr 2022 beträgt 10.347 Euro für Singles und 20.694 Euro für Verheiratete. Geringverdiener mit einem längeren Arbeitsweg erhalten eine zunächst bis 2026 befristete Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der Entfernungspauschale. Und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag durch die erhöhte Pendlerpauschale zusammen mit den übrigen Werbungskosten überschritten wird und sich damit auch bei anderen Arbeitnehmern steuerentlastend auswirken würde.
Wichtig: Geringverdiener sind nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen sie es aber doch tun, und darin die Mobilitätsprämie beantragen.
Quelle: PI vlh.de