Quelle: vlh.de
Berufstätige können Kosten für die Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer der einfachen Fahrstrecke können 30 Cent angesetzt werden. Seit 2022 gibt es ab dem 21. Kilometer 38 Cent Entfernungspauschale.
Allerdings müssen die Berufstätigen in der Steuererklärung genau angeben, wie viele Tage sie beim Arbeitgeber vor Ort gearbeitet haben. Daraus ergibt sich die Höhe der absetzbaren Kosten. Denn mittlerweile schaut das Finanzamt genau hin, ob alle Angaben stimmen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin und zeigt, worauf es ankommt.
Berechnung der Arbeitstage
Das Jahr hat 365 Tage. Dazu gehören etwa 104 Samstage und Sonntage. Hinzu kommen je nach Bundesland zwischen neun und 13 Feiertage pro Jahr. Außerdem stehen jedem Angestellten und jeder Angestellten mit einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Die meisten haben mehr, manche sogar bis zu 35 Urlaubstage.
Abgezogen werden müssen außerdem Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder Dienstreisetage. Daraus ergibt sich dann die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage.
Wichtig: Wer 2022 von zu Hause aus gearbeitet hat und die neue Homeoffice-Pauschale nutzen will, muss diese Tage ebenfalls von seinen Arbeitstagen im Büro abziehen. Maximal 120 Homeoffice-Tage erkennt das Finanzamt für 2022 an, ab 2023 sind es bis zu 210 Tage.
Wo schaut das Finanzamt hin?
Hat der Arbeitnehmer beispielsweise viele Fortbildungskosten in seiner Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl seiner Arbeitstage, die er angegeben hat? Wenn nicht, kann das Finanzamt den Arbeitnehmer dazu auffordern, die Anzahl seiner Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben des Arbeitgebers. Im schlimmsten Fall, wenn in der Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben werden, droht ein Strafverfahren.
Wer nicht sicher ist, wie viele Wochenend- und Feiertage es im eigenen Bundesland gibt und wie viele Arbeitstage es in einem Jahr gab, kann den Arbeitstage-Rechner 2023 der VLH nutzen: Arbeitstage berechnen.
Quelle: PI VLH