Gespräche über die Finanzierung der ambulanten Versorgung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sind am 9. August 2023 in die erste Runde gegangen. Im Wesentlichen geht es darum, wieviel Geld die Krankenkassen nächstes Jahr für die ambulante Versorgung bereitstellen.

Forderung der KBV

Um den stark gestiegenen Kosten und dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzusteuern, fordert die KBV eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 10,2 Prozent.

Durch die Erhöhung des Honorars soll auch eine monatliche Gehaltserhöhung von 300 Euro brutto für Medizinische Fachangestellte (MFA) finanziert werden sowie eine Inflationsausgleichsprämie für jeden Arzt und Psychotherapeuten für das Jahr 2023.

Außerdem fordert die KBV eine dynamische Anhebung der Kostenpauschalen, u. a. für die Dialyse und Laboruntersuchungen. Diese sollen künftig automatisch um die jährliche Steigerung des OW angehoben werden.

Im Blickfeld der Verhandlungen liegt zudem das Problem der Arneimittelengpässe. Durch den Austausch von Medikamenten sowie durch zahlreiche Rückfragen in den Praxen entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand in den Praxen. Auch hierfür fordert die KBV eine pauschale Vergütung.

Weitere Verhandlungen notwendig

Der GKV-Spitzenverband sieht eine Erhöhung des OW bei etwa 2,1 Prozent. Also weit entfernt von der Forderung der KBV.

Dazu KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen gegenüber den PraxisNachrichten: „Die Krankenkassen verkennen völlig die aktuelle wirtschaftliche Situation der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, da sie sich ausschließlich mit veralteten Daten auseinandersetzen“. Der KBV-Chef appellierte an sie, ihrer Pflicht zur ausreichenden Finanzierung der ambulanten Versorgung nachzukommen.

Quelle: KBV PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 11. August 2023Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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