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Wer kennt das nicht, keine freien Parkplätze mehr, eine Parkmöglichkeit gibt es nur noch auf ausgewiesenen Frauenparkplätzen. Dürfen diese Parkplätze auch von männlichen Autofahrern benutzt werden? Diese und andere Fragen beantworten ARAG-Experten und räumen mit verbreiteten Mythen im Straßenverkehr auf.
Dürfen Männer auf Frauenparkplätzen parken?
Grundsätzlich ist es laut den ARAG-Experten nicht verboten, auf Frauenparkplätzen zu parken. Die Straßenverkehrsordnung kennt nämlich keine geschlechterspezifische Unterscheidung bei Parkplätzen. Aber! Gibt es in privat betriebenen Parkhäusern oder Tiefgaragen spezielle Frauenparkplätze, gilt das individuelle Hausrecht des Betreibers, der Autofahrer, die das ignorieren, abschleppen lassen darf.
Anschnallpflicht für schwangere Frauen?
Die gesetzliche Anschnallpflicht gilt auch für schwangere Frauen. Die einzige Ausnahme nach Auskunft der ARAG-Experten ist, wenn ein Attest des behandelnden Arztes einen Grund nennt, der gegen das Anschnallen von Mutter und ungeborenem Kind spricht.
Querparken für kleine Autos?
Viele kleine City-Flitzer passen auch quer in Parkplatzlücke. Ob das erlaubt ist? Hier gibt es ein klares „Jein“ der ARAG-Experten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt einerseits, dass Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand parken müssen (Paragraf 12 Absatz 4) und es muss in Fahrtrichtung parallel zur Straße geparkt werden. Gibt es allerdings eine entsprechende Markierung, könnte auch Querparken erlaubt sein. Gleichzeitig gilt zudem das Gebot des platzsparenden Parkens (Paragraf 12 Absatz 6 StVO).
Letztlich kommt es daher wohl immer auf den Einzelfall und darauf an, ob das Querparken aufgrund der örtlichen Straßenverhältnisse möglich ist.
Quelle: lifePR