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Nachdem sich die Tarifpartner im MFA-Tarifstreit geeinigt haben, dürfen sich auch Medizinische Fachangestellte auf eine baldige Lohnerhöhung freuen.
Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand eines Beispiels, wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.
Persönlicher Steuersatz
Jeder Arbeitnehmer hat einen persönlichen Steuersatz. Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung.
Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt:
4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent
Mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer.
Spitzensteuersatz
Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Überschreitet also ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht, also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.
Quelle: PI VLH