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Immer mehr Autos beanspruchen immer weniger Parkraum, das gilt vor allem in den größeren Städten. Daher wird nicht nur wild, sondern oft auch illegal geparkt, zum Beispiel auf Gehwegen. Dazu gibt es jetzt ein wegweisendes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Geklagt hatten fünf Bremer Anwohner, die gegen sogenannte Gehwegparkern vor ihrer Haustür geparkt hatten. Dabei stehen die Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, so dass für Fußgänger weniger Platz bleibt. Die fünf Kläger wohnen in drei verschiedenen Einbahnstraßen, in denen es keine Verkehrszeichen zum Halten und Parken gibt. Nachdem alle Anträge, entsprechende Verbotsschilder aufzustellen, vom Ordnungsamt ignoriert wurden, zogen die Bremer vor Gericht.
Laut ARAG-Experten ist das sogenannte aufgesetzte Parken ohne entsprechende Schilder illegal.
Urteil
Der jahrelange Rechtsstreit endete jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Und obwohl die obersten Richter entschieden, dass die Anwohner sehr wohl von der Stadtverwaltung verlangen dürfen, konkrete Maßnahmen gegen illegales Parken zu ergreifen, werden die klagenden Einbahnstraßenbewohner wohl auch künftig mit Gehwegparkern leben müssen.
Das Problem: Konkrete Maßnahmen darf jeder Anwohner nur für die eigene Straßenseite bis zur nächsten Querstraße verlangen, also nicht für die ganze Straße oder gar das ganze Viertel. Zudem dürfen die Behörden selbst bestimmen, wo es die größten Parkprobleme gibt und mit welchen Mitteln sie gelöst werden (Az.: 3 C 5.23).
Quelle: PI ARAG