Im Zusammenhang mit dem erweiterten Abschnitt 2 des AOP-Katalogs hat der Bewertungsausschuss nach Paragraf 115 b SGB V Neuerungen zum 1. Juli 2024 beschlossen.

Auszug

Zum 1. Juli wird für die perkutane (Nadel-)Biopsie an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden die GOP 02344 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 137 Punkten (16,35 Euro) bewertet und kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Vergütung der Leistung nach der GOP 02344 im Rahmen des AOP-Vertrags erfolgt extrabudgetär.

Weitere Änderungen gibt es bei der Angiokardiographie, dem kleinchirurgischen Eingriff III und den Nachbeobachtungen im Anhang 8. In der Angiographie (GOP 34290) wurde der Altersbezug „bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ gestrichen. Dadurch ist sie nun auch für Erwachsene berechnungsfähig. Als fakultativer Leistungsinhalt wurde die Druckmessung aufgenommen. Die GOP 34290 wird ab 1. Juli extrabudgetär vergütet.

Beim kleinchirurgischen Eingriff III (GOP 02302) wurde mittels und/oder-Verknüpfung der obligate Leistungsinhalt ergänzt um die „Biopsie ohne Inzision am Endometrium: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage“.

Weitere Anpassungen haben KBV und GKV-Spitzenverband in diesem Zusammenhang auch für die Nachbeobachtungen in Anhang 8 EBM beschlossen.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen im EBM erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 3. Juli 2024Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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