Ab 1. Juli 2024 ist auch für starke Raucher oder Ex-Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren eine Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-Computertomographie (CT) möglich. Als starke Raucher gelten Personen, die mindestens 20 Jahre lang täglich rund eine oder zehn Jahre lang zwei Schachteln Zigaretten geraucht haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte im Mai eine Verordnung erlassen, nach der eine computertomographische Untersuchung strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Die Verordnung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung müssen Teilnehmende vorerst selbst tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ab Juli 18 Monate Zeit, um darüber zu beraten, ob das Screening als Kassenleistung eingeführt wird.

Die Deutsche Krebshilfe fordert die Kostenübernahme der Untersuchung durch die gesetzlichen Krankenkassen, damit nicht nur die sozial höheren, sondern auch die sozial ärmeren Schichten die Untersuchung wahrnehmen können.

Laut Robert Koch-Institut erkranken jedes Jahr rund 60.000 Menschen an Lungenkrebs. Rund 80 bis 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind auf aktives Tabakrauchen zurückzuführen.

Informationen zur gesetzlichen Krebsfrüherkennung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krebshilfe.

(ots) / PI Deutsche Krebshilfe

Veröffentlicht am: 3. Juli 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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