GKV und Pflegeversicherung müssen von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Damit die Sozialbeiträge nicht weiter aus dem Ruder laufen, müssen in den laufenden Haushaltsberatungen dringend die notwendigen Steuermittel eingeplant werden, fordern in einer gemeinsamen Initiative der AOK-Bundesverband, der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e.V., der IKK e.V. sowie KNAPPSCHAFT und SVLFG.

Hinweis auf Koalitionsvertrag

Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation erneuern die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen ihre Forderung, die im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen zur Entlastung der GKV endlich umzusetzen. Dringender denn je sind die Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen und vor allem die Einführung einer angemessenen Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für Bürgergeldbeziehende.

Kritisch ist auch die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die letzten Reformen haben keine nachhaltige finanzielle Stabilisierung bewirkt. Obwohl das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erst ein Jahr alt ist und obwohl der Beitragssatz bereits zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben wurde, sind die verfügbaren Mittel aufgebraucht. Auch hier zeichnet sich eine Beitragssatzerhöhung von mindestens 0,2 Punkten ab, wenn der Gesetzgeber nicht handelt.

Lösungsansätze vorhanden

Bislang hatte die Bundesregierung nicht die Kraft, die prekäre Finanzsituation der Pflegeversicherung substanziell zu lösen. Dabei mangelt es nicht an möglichen Lösungsansätzen: Ein erster wichtiger und längst überfälliger Schritt ist die Refinanzierung der pandemiebedingten Kosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, auf denen die Pflegekassen sitzen geblieben sind.

Politik in der Pflicht

Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für die sozialen Sicherungssysteme gerecht zu werden und in den laufenden Haushaltsberatungen die notwendigen Steuermittel zur Stabilisierung von Kranken- und Pflegeversicherung einzuplanen.

Die gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK Dachverband e.V., IKK e.V. sowie KNAPPSCHAFT und SVLFG finden Sie hier

Quelle: PI AOK-Bundesverband

Veröffentlicht am: 9. September 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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