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Vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis müssen Hausärzte und bestimmte Fachärzte ab sofort keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jetzt in Kraft getreten.
Der Wegfall des verpflichtenden Genehmigungsvorbehalts ist nicht an bestimmte Zusatzqualifikationen gebunden. „Wenn überhaupt Cannabis verordnet werden soll, dann muss dies natürlich auch für Hausärztinnen und Hausärzten ohne Genehmigungsvorbehalt möglich sein. Diese Forderung der KBV wurde erfüllt“, sagte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister den
„Wichtig war uns außerdem, dass Ärztinnen und Ärzte weiterhin die Möglichkeit haben, eine Cannabistherapie vorab von der Krankenkasse prüfen zu lassen, wenn sie dies wünschen“, fuhr Hofmeister fort.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Mit Blick auf mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen rät Dr. Hofmeister dazu, unbedingt die Verordnungsvoraussetzungen zu beachten und in unklaren Fällen freiwillig eine Genehmigung einzuholen. Dies gilt auch für das Ausstellen von Folgeverordnungen durch weiterbehandelnde Ärzte, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung erfolgt ist. Denn die Verordnungsvoraussetzungen für Cannabis gelten unverändert und werden von Krankenkassen in gewissem Umfang auch weiterhin geprüft.
Grundsätzlich gilt: Haus- und Fachärzte können freiwillig weiterhin eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, wenn sie dies zur Absicherung möchten.
Mehr Informationen zum Wegfall des Genehmigungsvorbehalts und für welche Arztgruppen dies gilt finden Sie auf der Website der KBV.
Quelle: KBV-PraxisNachrichen