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Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses übernehmen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die Fraktursonografie bietet eine strahlenfreie Alternative zur Röntgendiagnostik und kann daher dazu beitragen, den Einsatz ionisierender Strahlung in der Frakturdiagnostik zu reduzieren.
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch die künftigen Anforderungen an die Qualitätssicherung festgelegt. Diese betreffen vor allem die Dokumentation sowie die ärztliche Qualifikation.
Vergütung
Im nächsten Schritt prüft das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss innerhalb von zwei Monaten. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung im EBM zu regeln. Bis dahin muss auch die bestehende Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst werden.
Sobald die Vergütung und die Qualitätsanforderungen geregelt sind, können Ärzte eine Genehmigung beantragen, um die Leistung durchzuführen.
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Quelle: KBV-PraxisNachrichten