AU im Internet kaufen? Eine schnelle, aber mitunter unsichere Variante, um an den Krankenschein zu kommen. Bild: © EVZ
Derzeit ist es noch möglich, dass sich Arbeitnehmer per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt ausstellen lassen. Es wird jedoch darüber debattiert, ob dies nicht abgeschafft werden sollte.
Attest aus dem Internet?
Es gibt aber auch Unternehmen, oft aus dem EU-Ausland, die die gelben Scheine schnell und für kleines Geld anbieten. Eine Praxis, die nicht ganz ohne ist, wie Juliane Beckmann, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ), aus der Fallarbeit zu berichten weiß.
Die Juristin Juliane Beckmann äußert sich hier zu dem Thema:
Auf manchen Homepages, die im EU-Ausland betrieben werden, reicht es ein Formular auszufüllen. Das ist rechtlich fragwürdig. Verbraucher werden in die Irre geführt: Zwar unterscheiden die Anbieter zwischen Krankschreibung ohne Videogespräch und mit Gespräch und weisen in den FAQ darauf hin, dass die AU ohne Gespräch vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann. In der Praxis entfalten Bescheinigungen ohne ärztliches Gespräch allerdings nur einen geringen Beweiswert.
Nicht immer sind solche Atteste fraglich. Auch nach einer Video- oder Telefonsprechstunde können Krankschreibungen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, vorausgesetzt, es findet ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient statt. Auch Privatärzte, die nicht zur kassenärztlichen Versorgung gehören, dürfen AU-Bescheinigungen ausstellen, allerdings nur, wenn es sich um approbierte Ärzte handelt.
Wer einen Online-Service zur Erstellung einer AU in Anspruch nimmt, weiß aber letztlich nicht ganz genau, woher sein Attest stammt. Und das kann sehr problematisch werden. Arbeitgeber können AUs, an deren Echtheit sie zweifeln, der Krankenkasse melden, die dann eine Überprüfung durch ihren Medizinischen Dienst veranlassen kann. Zweifel bestehen oft, wenn gesetzlich Versicherte private AUs vorlegen oder die vermerkte Praxis schwer oder gar nicht auffindbar ist.
Am besten ist es immer noch, zum eigenen Hausarzt oder Facharzt zu gehen. Denn auch wenn der Weg übers Internet verführerisch schnell erscheint – er kann viel Ärger mit sich bringen.
Text entnommen aus der Pressemitteilung der EVZ
Quelle: PI EVZ