Seit August 2022 gelten für Autofahrer neue Regelungen für Cannabis am Steuer. TÜV Süd Pluspunkt informiert über die geltenden Bestimmungen.

Grenzwert

Der Grenzwert beim Konsum von Cannabis liegt bei 3,5 Nanogramm. Aber aufgepasst. „Trotz der Entkriminalisierung und des neuen Grenzwerts dürfen sich Autofahrer nicht ‚high‘ hinters Steuer setzen. THC wirkt psychoaktiv und schränkt die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit erheblich ein. Außerdem ist Cannabiskonsum mit Selbstüberschätzung, Störungen der Motorik sowie längeren Reaktions- und Entscheidungszeiten verbunden. Im Straßenverkehr kann das gefährlich werden und fatale Folgen haben“, warnt Thomas Wicke, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt.

Bußgelder

Bei Überschreitung des Grenzwertes von 3,5 Nanogramm, droht Autofahrern ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Mischkonsum sind die Strafen noch höher: Wird zusätzlich auch noch Alkohol konsumiert, drohen in der Regel 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Für Fahranfänger gelten strengere Regeln. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren herrscht ein generelles Cannabisverbot. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße. Hinzu kommt das verpflichtende Absolvieren eines besonderen Aufbauseminars für Fahranfänger und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

Quelle: PI TÜV Süd Pluspunkt

Veröffentlicht am: 18. November 2024Kategorien: LifestyleSchlagwörter:

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