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Auch Praxen haben die Möglichkeit, mit Zustimmung des Patienten eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anzufordern. Dies ist für sie freiwillig. Das Verfahren war aufgrund von Sicherheitsschwachstellen bei der elektronischen Patientenakte kurzzeitig ausgesetzt. Nach Information der gematik ist der Abruf der elektronischen Ersatzbescheinigung durch Praxen jetzt wieder bei allen Krankenkassen möglich.
Zustellung via KIM
Patienten, die eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern wollen, benötigen dafür die App ihrer Krankenkasse. Über die App stellen sie die Anfrage. Sie übermitteln dazu auch die KIM-Adresse der Praxis, an die die Krankenkasse die Bescheinigung senden soll. Die Praxis kann den Patienten die KIM-Adresse beispielsweise als QR-Code bereitstellen, um die Adresse möglichst fehlerfrei an die Krankenkasse zu übermitteln. Nach Eingang der Nachricht bei der Krankenkasse wird die Ersatzbescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM der Praxis zugestellt.
Ein Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung ist, dass sie schnell vorliegt, falls die Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann.
Praxen haben daneben weiterhin die Möglichkeit, das papierbasierte Ersatzverfahren durchzuführen. Auch von der Krankenkasse ausgestellte befristete Bescheinigungen in Papierform können sie weiterhin annehmen.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten