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Bei Patienten mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) wurde bereits im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) vorübergehend die Möglichkeit einer operativen Fettabsaugung zulasten der Krankenkassen geschaffen. Dies ist allerdings bis Ende dieses Jahres befristet.
Bei der als Liposuktion bezeichneten Methode wird krankhaft vermehrtes Fett abgesaugt, was laut der Studie nicht nur die Beschwerden lindert, sondern auch die Lebensqualität verbessert. Betroffen von der Erkrankung sind fast ausschließlich Frauen.
Beschluss G-BA
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird die als Liposuktion bezeichneten Methode eine reguläre Leistung der Krankenkassen. Die Liposuktion darf erbracht werden, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war und muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt.
Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.
Ministerium prüft Beschluss
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft den Beschluss zur Aufnahme der Liposuktion in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des G-BA
Quelle: KBV-PraxisNachrichten