Seit 2008 verbietet das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) in Bayern das Rauchen von Tabak in öffentlichen Gebäuden, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten, an Flughäfen sowie auf dem gesamten Gelände von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Bisher kein Verbot

Für E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer gilt dieses Verbot bislang nicht. Im Gegensatz zum Verdampfen von Cannabisprodukten, das bereits dem Tabakrauchen gleichgestellt ist. Die CSU-Landtagsfraktion will die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzern im Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen. Der Schutz für gesundheitliche Risiken insbesondere für Kinder und Jugendliche soll damit konsequent ausgeweitet werden.

Dazu der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek: „Gesundheitsschutz darf keine Lücken haben. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern können Einstieg in die Nikotinabhängigkeit sein und gesundheitsschädliche Substanzen freisetzen – auch für Dritte.

Quelle: ots / CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Veröffentlicht am: 26. August 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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