Die hausärztlichen Honorarbudgets sind zum großen Teil weg. Nach über 30 Jahren Budgetierung erhalten die Hausärzte seit 1. Oktober nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet.

„Mit der Entbudgetierung bekommen die hausärztlichen Praxen viele ihrer Leistungen endlich vollständig bezahlt“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Damit sei eine zentrale Forderung der Ärzteschaft zumindest teilweise erfüllt. „Die hausärztliche Entbudgetierung kann nur ein erster Schritt sein“, fuhr er fort. Nun müssten schnellstens die Fachärzte folgen.

Alle Leistungen des EBM-Kapitels 3

Die Entbudgetierung betrifft alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 sowie 01415). Sie werden ohne Mengenbegrenzung zum EBM-Preis bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Zur Finanzierung der Leistungen wird es die sogenannte Hausarzt-MGV geben. Darin befindet sich quasi das Geld, das zuvor in der MGV für die Leistungen enthalten war, die nunmehr ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten.

Mehr Informationen zur Entbudgetierung finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 4. Oktober 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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