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Das Medikament mit dem Wirkstoff Lecanemab ist seit 1. September in Deutschland verfügbar und zur Behandlung leichter kognitiver Beeinträchtigungen oder beginnender Alzheimer-Demenz zugelassen. Es ist der erste in der Europäischen Union zugelassene Antikörper, der direkt auf die Proteinablagerungen im Gehirn abzielt und damit das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen kann. Eine Verbesserung der Erkrankung oder Heilung ist damit allerdings nicht möglich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Leqembi ausschließlich durch Fachärzte für Neurologie oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen dürfen. Diese müssen in der Behandlung von Alzheimer-Erkrankungen erfahren sein und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben.
Besondere Anforderungen
Hintergrund der neuen Regelungen in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III Nummer 10a) ist, dass die Behandlung mit dem neuen Medikament besondere Anforderungen an die ärztliche Versorgung stellt und eine frühzeitige Diagnose erfordert: Für die Behandlung kommen nur Patientinnen und Patienten infrage, die sich im frühen Stadium der Erkrankung befinden und bislang nur geringe Einbußen ihrer geistigen Leistungsfähigkeit haben. Auch dürfen beispielsweise Antikoagulanzien nicht gleichzeitig eingenommen werden.
Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss des G-BA innerhalb von zwei Monaten. Bei Nichtbeanstandung tritt die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Hier geht es zum G-BA-Beschluss Lecanemab




