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Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) gibt einen Überblick auf die wichtigsten Neuerungen im kommenden Jahr:
Einkommensteuer: erhöhter Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro. Der Solidaritätszuschlag wird ab 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro erhoben, in 2025 lag die Freigrenze noch bei 19.950 Euro.
Umsatzsteuer in Restaurants und Lieferdiensten sinkt: Ab dem 1. Januar 2026 soll für Speisen in Restaurants und anderen Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gelten. Für Getränke werden jedoch nach wie vor 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.
Anhebung Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kindersofortzuschlag: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 auf einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind. Das sind 48 Euro mehr im Jahr pro Kind.
Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst: Für das Jahr 2026 steigt er von 6.672 Euro auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Hinzu kommt der unveränderte Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro (je 1.464 Euro), sodass bei zusammenveranlagten Ehegatten ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind und Jahr gewährt wird.
Für Kinder, die in Haushalten mit Bürgergeldbezug und ähnlichen Leistungen aufwachsen, steigt der Kindersofortzuschlag um fünf Euro, sodass die betroffenen Familien künftig anstelle von monatlich 20 Euro nunmehr 25 Euro erhalten.
Quelle: PI BdB/Kathleen Altmann




