Zur Zeit wird darüber diskutiert, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem 4. Krankheitstag ausgestellt werden soll. Damit müssten Arbeitnehmende eine selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen übernehmen. Dr. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) plädiert für diese Vorgehengsweise, auch um Praxen zu entlasten.

Karenzzeit von 3 Tagen

„Im Sinne der Sozialpartnerschaft ist Vertrauen gefragt. Wir empfehlen daher eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen. Eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines „Formvordrucks“ ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung.

Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen ist eher von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen und ein Arztbesuch mit entsprechender Diagnostik indiziert. Zudem würden dadurch die Praxen deutlich entlastet werden. Teilweise unseriösen Geschäftsmodellen wie der Click-AU würde so der Garaus gemacht. Auch die Rolle der Telefon-AU müsste überdacht werden. Sie wurde sinnvollerweise während der Corona-Pandemie eingeführt, hätte aber kaum noch eine Notwendigkeit bei einer selbst verantworteten Karenzzeit von 3 Tagen.“

Quelle: News KBV

Veröffentlicht am: 24. Januar 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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