Verbale oder körperliche Gewalt gegen Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen geht meist von Patienten oder Angehörigen aus. Mit dem geplanten Paragrafen 116 StGB-E will das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen eigenen Tatbestand zum Schutz vor Gewalt im Gesundheitswesen schaffen.

Geschützt werden sollen durch den Gesetzentwurf explizit sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für ihre Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausübung oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.

Großes Problem

Diese Initiative wird vom Marburger Bund begrüßt. Der Marburger Bund warnt zudem davor, dass die zunehmende Gewaltbereitschaft langfristig Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben kann, wenn sich Ärzte und deren Mitarbeiter aus Angst vor Übergriffen aus der Patientenversorgung zurückziehen.

Wie groß das Problem inzwischen ist, zeigen die Ergebnisse des MB-Monitors 2024. An der großen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Herbst 2024 nahmen bundesweit rund 10.000 Angestellte Ärztinnen und Ärzte teil. Zwölf Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sind demnach häufig mit Beschimpfungen, Beleidigungen und anderen Formen verbaler Gewalt im beruflichen Umfeld konfrontiert; bei einem Drittel kommen solche verbalen Gewalterfahrungen manchmal vor. Körperliche Gewalt im beruflichen Umfeld, beispielsweise in Form von Schlägen oder Tritten, erleben zehn Prozent der Ärztinnen und Ärzte gegen sich oder andere Mitarbeitende „manchmal“ und zwei Prozent „häufig“. 41 Prozent berichten über eine Gewaltzunahme in den vergangenen fünf Jahren.

Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf des BMJV.

Quelle: PI Marburger Bund

Veröffentlicht am: 27. Januar 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter:

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