Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützen Arbeitgeber den privaten Vermögensaufbau. Der Staat fördert diese Sparform zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Zusätzliche Zahlungen

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, mit denen Sie als Arbeitnehmer Vermögen aufbauen können. Voraussetzung: Das Geld muss in eine förderfähige Anlageform fließen, dafür müssen Sie einen VL-Vertrag abschließen.

Gefördert werden jährliche Einzahlungen von bis zu 400 Euro in Vermögensbeteiligungen und bis zu 470 Euro in wohnungswirtschaftliche Anlagen. In Summe können so bis zu 870 Euro pro Jahr mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.

Je nach Tarifvertrag oder individueller vertraglicher Vereinbarung, kann die Einzahlung des Arbeitgebers aber auch geringer oder höher ausfallen. Viele Branchen haben in Ihren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen jedoch 40 Euro monatlich als Höchstbetrag für die freiwilligen Zuschüsse festgelegt.

Vertragslaufzeit

Die Regeln zur Laufzeit sind gesetzlich klar geregelt: Sechs Jahre lang wird eingezahlt, ein Jahr lang ruht der Vertrag, und ab Januar des Folgejahres steht Ihnen das Geld zur freien Verfügung. Denn für die Sperrfrist von sieben Jahren gelten VL‑Verträge ab dem 1. Januar des Jahres als begonnen, in dem erstmals eingezahlt wurde.

Auch wenn im Vorfeld nicht genau vorhergesagt werden kann, welche Summe nach sieben Jahren ausgezahlt wird, ist eines sicher: Auf das finanzielle Geschenk des Arbeitgebers zu verzichten, unabhängig von der gewählten Anlageform, ist nicht ratsam.

Quelle: Artikel von Vivien Rottka, Bankenverband.de

Veröffentlicht am: 1. Februar 2026Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

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