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Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht für Praxen im Laufe des Jahres bei der Bestellung von COVID-19-Impfstoffen eine Änderung an. Die bisherige zentrale Beschaffung dieser Impfstoffe durch den Bund läuft planmäßig aus. Sobald die Bestände des Bundes aufgebraucht sind oder ihr Verfallsdatum erreicht haben, erfolgt die Bestellung regulär wie bei anderen Vakzinen auch bei der Apotheke.
Dies ist für die an die Virusvariante LP.8.1 angepassten Impfstoffe voraussichtlich im Herbst zur Impfsaison 2026/2027 der Fall.
Frühzeitige Information
Ab wann konkret welche zentral beschafften COVID-19-Impfstoffe nicht mehr zur Verfügung stehen und damit ganz normal wie andere Impfstoffe auch bezogen werden müssen, wird das ZEPAI frühzeitig mitteilen. Kostenträger ist dann die jeweils zuständige Krankenkasse.
Eine Vorbestellung von COVID-19-Impfstoffen bereits Monate vorab ist aus Sicht der KBV grundsätzlich nicht notwendig. COVID-19-Impfstoffe werden nach der KBV vorliegenden Informationen auch ohne Vorbestellung in den Apotheken erhältlich sein.
Dies betrifft insbesondere die beiden derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax der Firmen BioNTech und Moderna, bei denen die Hersteller bereits hierauf hingewiesen haben. Der Hersteller des proteinbasierten Impfstoffes Nuvaxovid, die Firma Sanofi, bietet die Möglichkeit von Vorbestellungen an.
Übersicht mit allen bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffen aus der zentralen Beschaffung des Bundes finden Arztpraxen hier.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




