Laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung stößt die geplante Nutzung der ePA-Daten für die gemeinwohlorientierte Forschung auf große Akzeptanz in der Bevölkerung; nur jeder zehnte Befragte will Widerspruch gegen die Datenübermittlung einlegen.

AOK informiert

Die Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA) der AOK werden seit kurzem aktiv auf die bevorstehende Übermittlung von ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum hingewiesen und über die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Datenspende informiert. Die tatsächliche Übermittlung der pseudonymisierten Daten soll dann im Januar 2027 starten.

In der “AOK Mein Leben”-App, die den Versicherten den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte ermöglicht, werden sowohl Bestandsnutzer als auch neue Nutzer auf die anstehende Neuerung hingewiesen.

Darüber hinaus ist die Ablehnung bestimmter Nutzungszwecke möglich. Auch auf der AOK-Website werden die Versicherten parallel über die Widerspruchsmöglichkeit informiert, weitere Informationen sind geplant.

Versicherte, die die elektronische Patientenakte nicht per App oder Desktop-Version nutzen, können den Widerspruch direkt bei ihrer Krankenkasse erklären, unter anderem über die sogenannten ePA-Ombudsstellen.

Quelle: ots / AOK-Bundesverband

Veröffentlicht am: 4. November 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: , ,

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