Als erstes orales Kontrazeptivum brachte die Schering AG die Pille 1961 in Deutschland auf den Markt. In Deutschland wird die Pille von den gesetzlichen Krankenkassen seit Ende Juli 2019 für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet. Vorher lag die Erstattungsgrenze bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Durch das Anheben der Altersgrenze ist auch der Anteil der Mädchen und jungen Frauen, die mit der Pille verhüten, wieder gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der GKV-Verordnungsdaten*, die im wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) vorliegen.

Hoher Versorgungsanteil risikoreicherer Präparate

Allerdings zeigt die Analyse auch, dass der Verordnungsanteil der risikoreicheren Präparate zuletzt bei 52 Prozent lag. „Nach wie vor erhalten mehr als die Hälfte der Mädchen und jungen Frauen Wirkstoffe mit einem erhöhten oder unklaren Risiko für die Bildung von venösen Thromboembolien“, sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im Stab Medizin des AOK Bundesverbandes. Laut der Expertin sollten vor allem bei Frauen mit einem Grundrisiko, z. B. Übergewicht, risikoärmere Wirkstoffe wie Levonorgestrel verordnet werden.

Abklärung der Risiken

Laut Dr. Eymers sollten sich gerade Mädchen oder jüngere Frauen, die das erste Mal die Pille einnehmen wollen, über die Risiken aufklären lassen und auf typische Symptome achten: „Anzeichen für eine Thrombose sind starke Schmerzen oder Schwellungen sowie ein Spannungs- oder Schweregefühl im Bein. Auch eine bläulich-rote Verfärbung oder ein Glänzen der Haut am Bein können auf eine Thrombose hindeuten“, so Eymers. Typische Symptome einer Lungenembolie seien plötzlich auftretende Kurzatmigkeit oder Atemnot, atemabhängiger Brustschmerz, Herzrasen oder unerklärlicher Husten.

In der aktuellen Auswertung wurden nur die Verordnungsdaten der genannten Altersgruppen berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 04.08.2021

Veröffentlicht am: 8. August 2021Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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