BU: Versicherte können die neueste elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN bei ihrer Krankenkasse bestellen. Foto: djd/gematik/contrastwerkstatt - stock.adobe.com
Das E-Rezept wird nach und nach bis Anfang 2022 bundesweit eingeführt. Gesetzlich Versicherte können dann vom behandelnden Arzt ein neues E-Rezept erhalten, dieses per App in einer Apotheke einlösen und sich das Medikament z. B. per Lieferdienst nach Hause bringen lassen. Das soll auf jeden Fall bald in ganz Deutschland per App möglich sein.
E-Rezept-App
Versicherte können jetzt die neueste elektronische Gesundheitskarte (eGK) – mit sogenannter NFC-Schnittstelle – und die dazugehörige PIN bei ihrer Krankenkasse bestellen. Beides wird benötigt, um die E-Rezept-App in vollem Umfang nutzen zu können. Mit der NFC-fähigen Gesundheitskarte können Versicherte alle Funktionen der E-Rezept-App nutzen. Wie das funktioniert, erfährt man etwa unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de oder www.gematik.de.
NFC-Schnittstelle macht die Gesundheitskarte noch vielseitiger
Notfalldaten wie Vorerkrankungen, Allergien, eine Kontaktperson für den Notfall sowie ein elektronischer Medikationsplan lassen sich bereits auf der Gesundheitskarte speichern. Durch die NFC-Schnittstelle kann die neueste Generation der elektronischen Gesundheitskarte aber noch mehr. Mit Karte und PIN können sich gesetzlich Versicherte zum Beispiel in der App der elektronischen Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse anmelden. Gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt können sie die elektronische Patientenakte anlegen und befüllen. Das hat etwa den Vorteil, dass Mediziner Einsicht in schon bestehende Krankheitsverläufe erhalten und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Mit E-Rezept, elektronischer Patientenakte, Notfalldaten und Medikationsplan haben Versicherte ihre Gesundheitsdaten noch besser im Blick. Wer möchte, kann sich bereits einen Eindruck von der E-Rezept-App verschaffen: Sie steht in den App Stores von Apple und Google zum kostenfreien Download bereit.
djd