Zu Jahresbeginn 2022 wurde von der Deutschen Post das Porto erhöht. Der Bewertungsausschuss hat dazu die entsprechenden Kostenpauschalen für den Briefversand im EBM angepasst.

86 Cent statt 81 Cent

Der Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 mit 86 statt mit 81 Cent vergütet. Somit erhalten Praxen für das Versenden von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post (Gebührenordnungsposition / GOP 40110) 86 Cent erstattet. Dies gilt unter anderem auch für das Versenden von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) an Patienten, wenn diese in einer Videosprechstunde ausgestellt werden (GOP 40128).

Anpassung Höchstwert

Infolge der höheren Kostenpauschalen wurde auch der gemeinsame Höchstwert angepasst, den Ärzte und Psychotherapeuten maximal für den Versand von Briefen per Post (GOP 40110) und per Fax (GOP 40111) im Quartal erstattet bekommen. Diese Regelung wurde bereits im Sommer 2020 eingeführt, um die Umstellung auf den elektronischen Versand von Arztbriefen zu fördern. Der Höchstwert ist je nach Facharztgruppe unterschiedlich hoch.

Ausnahmen

Der Beschluss des Bewertungsausschusses betrifft nicht den Versand von AU-Bescheinigungen, die Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechnen Praxen weiterhin die GOP 88122 (90 Cent) für den Versand an Patienten ab. Diese Regelung gilt noch bis 31. Mai.

 Auf der Website der KBV erhalten Sie eine Übersicht, welche Kostenpauschalen für Briefe rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 81 auf 86 Cent angehoben wurden.

Veröffentlicht am: 10. Mai 2022Kategorien: Management, PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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