eAU-Erklärungsvideo / (Videodauer: 2,15 min |© Grafik: KBV)
In Deutschland werden jeden Tag hunderttausende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausgestellt. Mit Einführung der elektronischen AU (eAU) sollen die digitalen Bescheinigungen stufenweise die händisch ausgestellten Au ersetzen.
Ausstellung eAU
Bisher mussten die Patienten die AU an die Arbeitgeber und an die Krankenkasse schicken. Das Übermitteln an die Krankenkassen wird nun von den Praxen über die Telematikinfrastruktur übernommen. Ab 2023 wird auch der Durchschlag für den Arbeitgeber elektronisch. Hier übernehmen die Krankenkassen die Übermittlung. Die Patienten erhalten weiterhin einen einfachen Ausdruck, bis auch das elektronisch möglich ist.
Kompliziertes Verfahren
Die Vorgabe des Gesetzgebers ist jedoch nicht so einfach technisch umzusetzen. Benötigt wird neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor, der elektronische Heilberufsausweis, außerdem ein KIM-Dienst und ein Update des PVS.
Ersatzverfahren
Solange in einer Arztpraxis die technischen Voraussetzungen für die eAU nicht verfügbar sind oder eine Übermittlung nicht möglich ist, muss die Praxis das Ersatzverfahren anwenden:
Die oder der Versicherte erhält eine mittels Stylesheet erzeugte AU auf Papier, und zwar alle drei Ausfertigungen (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherten). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.
Die KBV hat dazu ein Erklärvideo veröffentlicht.
Quelle: KBV