Eine neue Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bringt Neues bei der Verordnung ab 1. Januar 2023.

Neues Verordnungsformular

Beim angepassten Verordnungsformular (Muster 56) gibt es jetzt ein Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf. Patienten, die von Blindheit, Doppelamputation, Lähmung oder Hirnverletzungen betroffen sind, können dadurch in spezifische Übungsgruppen zugewiesen werden.

Weiterhin ist die Liste der Erkrankungen nicht mehr abschließend. Ärzte können daher vergleichbare Erkrankungen angeben und auch für diese 120 Übungseinheiten in 36 Monaten empfehlen.

Bisheriges Formular ab Januar ungültig

Verwendet dürfen ab Januar 2023 nur noch die neuen Vordrucke, das in der Verordnungssoftware hinterlegt ist. Ansonsten können die Vordrucke über die regulären Bestellwege geordert werden.

Die KBV hat die Neuerungen in einer Praxisinformation zusammengefasst. Die PDF-Datei finden Sie hier zum kostenlosen Download.

Quelle: KBV

Veröffentlicht am: 5. Dezember 2022Kategorien: Management, PraxiswissenSchlagwörter: ,

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